Der Führerschein mit 17

Mittlerweile ist es in Deutschland, wie auch in anderen EU-Staaten, möglich bereits im Alter von 17 Jahren eine Fahrberechtigung zu erhalten. Diese ermöglicht das Führen eines Fahrzeuges in Begleitung einer zweiten Person, die mindestens 30 Jahre alt ist und bereits 5 Jahre einen Führerschein besitzt.

Den "Führerschein mit 17" (begleitetes Fahren) kann man in den Klassen B und BE absolvieren. Dabei kann man bereits mit 16 1/2 Jahren die Fahrausbildung beantragen und beginnen. Bei bestandener Prüfung erhält man im Alter von 17 Jahren die Fahrberechtigung zum begleiteten Fahren. Der eigentliche Führerschein wird dann zum 18. Geburtstag zugesendet.

Die Fahrberechtigung allerdings ist nur in Deutschland gültig.

Begleitetes Fahren beantragen

Wer eine Fahrberechtigung zum begleiteten Fahren Klasse B erlangen will, muss zunächst einen Antrag beim Bürgeramt seines Bezirks einreichen.

Die Bearbeitungsdauer des Antrages beträgt zwischen 4 und 8 Wochen. Trotzdem ist ein Ausbildungsbeginn schon in dieser Zeit möglich.

Auf der Seite des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten finden Sie weiterführende Informationen zum Begleitenden Fahren ab 17: Informationen über den Führerschein mit 17

Antragsteller müssen in Begleitung der Erziehungsberechtigten auf dem Bürgeramt erscheinen und dort gemeinsam den Antrag unterschreiben.

Bei Antragstellung muss außerdem eine oder mehrere Begleitpersonen (das müssen nicht zwangsläufig die Erziehungsberechtigten sein) namentlich genannt werden.

Diese allerdings dürfen nur maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister (in Flensburg ) haben, müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.

Des Weiteren benötigt man zur Antragstellung:

  • Einen Erziehungsberechtigen und dessen Personalausweis
  • Die Kopie des Personalausweises der Begleitperson(en)
  • Die Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
  • Sehtest - einzuholen beim Optiker oder Augenarzt
    (Kosten ca. 6,00 EUR)
  • 1 Passbild neueren Datums
  • einen gültigen Personalausweis oder Pass
  • 51,10 EUR Bearbeitungsgebühr
  • 5,10 EUR Bearbeitungsgebühr (zu zahlen vom Erziehungsberechtigten)
  • Einen Nachweis über Teilnahme am Seminar "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Erste Hilfe). Wir empfehlen die Institution Malteser Berlin.
  • Den Ausbildungsvertrag der Fahrschule XENON

Im Antrag muss die Prüfstelle, also die Einrichtung die später die theoretische und die praktische Prüfung durchführt, benannt werden. Wir bevorzugen die Dekra (Ferdinand Schulze Straße) oder den TÜV (Allee der Kosmonauten).